Der vorliegende Beitrag untersucht anhand eines konkreten Anlassfalles - die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS Bank - die Möglichkeiten zur Herabschreibung von so genannten "Additional Tier 1"-Kapitalinstrumenten im Rahmen des geltenden Bankaufsichts- und Bankabwicklungsrecht. Besonderes Augenmerk wird der Frage gewidmet, ob eine solche Herabschreibung ohne gleichzeitige Verlustbeteiligung von bestehenden Aktionären bzw Anteilseignern möglich ist.