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Fürstentum Liechtenstein: Novelle zum TVTG ante portas

AktuellesBearbeiter: Nicolas Raschauer/Thomas SternZFR 2023/94ZFR 2023, 206 Heft 4 v. 24.4.2023

Im Vorfeld der zu erwartenden Kundmachung der MiCAR, die wohl zeitnahe auch in das EWR-Abkommen übernommen werden wird, hat sich Liechtenstein als "first mover" erneut dazu entschlossen, seinen legislativen Rahmen für die Erbringung tokenbasierter Dienstleistungen (zB Verwahrung von Token, Tokenemission etc) anzupassen (vgl VNB LNR 2023-315).11Der Vernehmlassungsbericht der Regierung kann unter https://archiv.llv.li/files/srk/vnb_tvtg.pdf abgerufen werden. Das Token- und VT-Dienstleister-Gesetz (TVTG), das eines der ersten europäischen Regelungswerke für DLT-basierte Dienstleistungen darstellt,22Hierzu ausf N. Raschauer/Silbernagl, Grundsatzfragen des liechtensteinischen "Blockchain-Gesetzes" - TVTG, ZFR 2020/3, 11 ff. soll in einem ersten Schritt "MiCAR-fit" gemacht werden, um in einem zweiten Schritt einen erleichterten Übergang zum neuen EU-Kryptowerte-Regime finden zu können. Die Vernehmlassungsfrist lief bis zum 18. 4. 2023. Die Neuregelungen sollen am 1. 2. 2024 in Kraft treten.

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