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Änderung der KIM-V sowie der VERA-V durch die FMA

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2023/91ZFR 2023, 204 Heft 4 v. 24.4.2023

Ende März 2023 hat die FMA auf Grundlage von § 23h Abs 2 bzw § 74 Abs 6 BWG nach Einholung der Zustimmung des BMF eine Novelle der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) sowie der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) kundgemacht.11BGBl II 2023/79, kundgemacht am 30. 3. 2023. Der Änderung der KIM-V waren nachdrückliche Forderungen aus der Kreditwirtschaft und Spitzenpolitik, aber auch sachlich vorgetragene Kritikpunkte im Schrifttum22Vgl bspw bereits Schiele, Die neue KIM-V - aufsichtsrechtliche Fragen der praktischen Umsetzung, ZFR 2022/227, 472 ff (475), der das Fehlen einer Ausnahmebestimmung für Zwischenfinanzierungen bemängelt. vorangegangen.

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