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Kommission ändert die Liste der Drittländer mit hohem Geldwäscherisiko

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2023/68ZFR 2023, 152 Heft 3 v. 23.3.2023

Mit der DelVO (EU) 2023/410 vom 19. 12. 202211ABl L 59/3-7 vom 24. 2. 2023. hat die Kom auf der Grundlage des Art 9 Abs 2 4. GW-RL die DelVO (EU) 2016/1675 gleich in mehreren Aspekten abgeändert. Diese DelVO (EU) 2016/1675 beinhaltet eine Liste jener Drittländer mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen. Damit kommt die Kom ihrem unionsrechtlichen Auftrag nach, jene Länder zu ermitteln, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GWTF) solche strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das Finanzsystem der Union

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