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Neue Leitlinien zur BRRD

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2023/67ZFR 2023, 152 Heft 3 v. 23.3.2023

In den jüngst in den EU-Amtssprachen veröffentlichten Leitlinien der EBA zur "Übertragbarkeit für die Ergänzung der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit bei Transferstrategien"11EBA/GL/2022/11 vom 26. 9. 2022. werden, gestützt auf Art 10 Abs 5 und Art 11 Abs 1 BRRD, jene Maßnahmen festgelegt, die die Institute und Abwicklungsbehörden ergreifen sollten, um die Abwicklungsfähigkeit von Instituten, einschließlich der in Art 1 Abs 1 BRRD genannten Unternehmen ("Institute"), Gruppen und Abwicklungsgruppen, im Rahmen der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit gem den Art 15 und 16 BRRD - insb wenn Transferinstrumente in der Abwicklungsstrategie vorgesehen sind - zu verbessern. Diese Leitlinien sollten iVm den Leitlinien EBA/GL/2022/01 vom 13. 1. 2022 zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit für Institute und Abwicklungsbehörden gem den Art 15 und 16 BRRD ("EBA-Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit")22S hierzu näher Wolfbauer, Leitlinien der EBA zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit für Institute und Abwicklungsbehörden, ZFR 2022/148, 305 f. gelesen werden (Rz 1 f).

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