ABGB: §§ 879, 1371
Leitsätze (der Redaktion)
Keine Sittenwidrigkeit einer unwiderruflichen Spezialvollmacht zum Verkauf von Liegenschaften, wenn eine bessere Verwertung als im Zwangsversteigerungsverfahren erreicht werden soll.ABGB: §§ 879, 1371
Leitsätze (der Redaktion)
Keine Sittenwidrigkeit einer unwiderruflichen Spezialvollmacht zum Verkauf von Liegenschaften, wenn eine bessere Verwertung als im Zwangsversteigerungsverfahren erreicht werden soll.