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(Kein) konstitutives Anerkenntnis und Umfang des Notariatsakts

JudikaturOGHBearbeiter: Thomas Reich/Michael Pfeifer/Stephanus SidorenkoZFR 2023/269ZFR 2023, 605 Heft 12 v. 13.12.2023

NO: §§ 52 ff

Leitsatz (der Redaktion)

Ein Anerkenntnis ohne Bereinigungswirkung (Schuldbekenntnis) kann nach der Rsp keine konstitutive Wirkung entfalten. Zudem ist anerkannt, dass ein abstraktes Schuldversprechen dem österr Recht grds - mangels gesetzlicher Sonderregelung - fremd ist. Ein reines Schuldbekenntnis, bei dem kein Rechtsgrund vorliegt, bleibt daher ohne rechtliche Wirkung.

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