Am 26. 8. 2023 hat die EBA ihre ergänzten, an Institute und Abwicklungsbehörden gerichteten "Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2022/01 für Institute und Abwicklungsbehörden zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit gemäß den Artikeln 15 und 16 der RL 2014/59/EU (Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit) zwecks Einführung eines neuen Abschnitts über das Testen der Abwicklungsfähigkeit"1 in den EU-Amtssprachen veröffentlicht. Bereits im September 2023 hat die FMA hierzu eine "Fully-compliant"-Erklärung abgegeben. Wie bereits dem Titel der Guidelines zu entnehmen ist, ergänzt die EBA damit das aus dem Jahr 2022 stammende Basis-Regelwerk, und zwar noch vor dessen Inkrafttreten am 1. 1. 2024.2