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Haftung wegen fehlerhafter Beratung zur Goldanlage

JudikaturOGHBearbeiter: Michael PfeiferZFR 2023/228ZFR 2023, 510 Heft 10 v. 23.10.2023

ABGB: §§ 1300, 1313a

Leitsätze (der Redaktion)

Wenn der Berater völlige Risikolosigkeit einer Geldanlage verspricht, ohne entsprechende besondere Informationen vorzulegen, erhöht sich für den Anleger die Gefahr, eine Anlage zu wählen, die nicht seinen Risikovorstellungen entspricht; für eine Haftung des späteren Ausfalls aus einem Auskunftsvertrag ist in diesem Fall der Rechtswidrigkeitszusammenhang zu bejahen.

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