Am 6. 4. 2021 hat die ESMA aktualisierte Leitlinien "zu einigen Aspekten der MiFID-II-Anforderungen an die Compliance-Funktion" in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht.1 Der persönliche Anwendungsbereich der Leitlinien erstreckt sich im Wesentlichen auf die von der MiFID I erfassten Entitäten, somit auf Wertpapierfirmen, Kreditinstitute, OGAW-Verwaltungsgesellschaften und AIFM, insoweit diese Wertpapierdienstleistungen erbringen, Anlagetätigkeiten vornehmen oder strukturierte Einlagen an Kunden verkaufen. Die Leitlinien gelten in Bezug auf die sekundärrechtlichen Vorschriften der Art 16 Abs 2 MiFID II und Art 22 DelVO 2017/565 und heben die Vorgängerfassung, nämlich die Leitlinien ESMA/2012/388 zu einigen Aspekten der MiFID-Anforderungen an die Compliance-Funktion gem MiFID I, auf (Rz 1, 2 und 4).