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Kreditsicherungsgarantie gegenüber einer Bank erfasst nicht die Kosten eines Anfechtungsprozesses

JudikaturOGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2021/53ZFR 2021, 140 Heft 3 v. 26.3.2021

ABGB: §§ 914, 915, 1489

Leitsätze (der Redaktion)

Die von einer kl Bank aufgrund eines in der Insolvenz einer Kreditnehmerin verlorenen Anfechtungsprozesses getragenen Prozesskosten beruhen auf einem Anspruch des in diesem Verfahren erfolgreichen Insolvenzverwalters aus dem Prozessverhältnis und begründen keine weitere Forderung der Bank, die ihr die Kreditnehmerin aus dem Kreditverhältnis geschuldet hätte. Ein Garant haftet aufgrund der Kreditsicherungsgarantie nicht für diese Kosten.

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