ABGB: § 1392
Leitsätze (der Redaktion)
Nach stRsp muss bei einer Sicherungszession im Fall einer mittels elektronischer Datenverarbeitung abgewickelten Buchführung der bei den einzelnen Kundenkonten über die Zession gesetzte Buchvermerk auch in der Offenen-Posten-Liste betreffend die offenen Kundenforderungen aufscheinen, wenn eine solche OP-Liste geführt wird. Ersichtlichmachung nur in der OP-Liste genügt nicht.