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Rechtsfolgen des Rücktritts gem § 165a VersVG aF: Vergütungszinsen verjähren grds innerhalb von drei Jahren I

JudikaturOGHBearbeiter: Ulrich E. PalmaZFR 2020/205ZFR 2020, 476 Heft 9 v. 25.9.2020

VersVG: § 165a aF, § 176

ABGB: §§ 1435, 1480, 1333, 1000

Leitsätze (der Redaktion)

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