Mit VO (EU) 2020/873 adressiert der europäische Gesetzgeber spezifische Restriktionen der Bankenregulierung mit dem Ziel, sowohl Anreizsysteme für die stete Kreditvergabe im drohenden Konjunkturabschwung zu schaffen als auch die generelle Manövrierfähigkeit der im Binnenmarkt tätigen Banken aufrechtzuerhalten. Die gegenständliche VO zieht dabei auch Elemente der CRR II zeitlich vor.