In einem aufsehenerregenden Urteil1 hat das deutsche BVerfG einen Beschluss der EZB als ultra vires beanstandet. Es geht dabei um das Public Sector Purchase Programme (PSPP), mit dem die EZB Staatsanleihen am Finanzmarkt angekauft hatte. Das BVerfG hat zugleich dem EuGH die Gefolgschaft verweigert, der für die Rechtsaufsicht über die EZB zuständig ist und in der gleichen Sache am 11. 11. 2018 anders entschieden hatte.2 Das Urteil des BVerfG basiert nicht nur auf einem falschen Verständnis des EU-Rechts, sondern sendet auch problematische rechtspolitische Signale aus. Entsprechend kritisch fallen die meisten ersten Stellungnahmen zu dieser E aus.3