Art 105 CRR regelt die Anforderungen für eine vorsichtige Bewertung von Handelsbuchpositionen der Institute: Die Institute sollen insb sicherstellen, dass mit der vorsichtigen Bewertung ihrer Handelsbuchpositionen ein angemessener Grad an Sicherheit erzielt wird, der dem dynamischen Charakter der Handelsbuchpositionen, den Anforderungen der aufsichtlichen Solidität sowie der Funktionsweise und dem Zweck der Eigenmittelanforderungen im Hinblick auf die Handelsbuchpositionen Rechnung trägt. Art 105 Abs 14 überträgt der EBA das Mandat zur Ausarbeitung technischer Regulierungsstandards zur Klärung der Modalitäten für die Anwendung der Anforderungen gem Art 105 Abs 1.