Nach einem langen politischen Diskussionsprozess wurde am 22. 6. 2020 im ABl1 die VO (EU) 2020/852 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. 6. 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der VO (EU) 2019/2088 ("Taxonomie-VO") veröffentlicht. Die VO stützt sich auf die Rechtsangleichungsgrundlage des Art 114 AEUV ("Errichtung und Funktionieren des Binnenmarkts") und ergeht in Umsetzung der in Art 3 Abs 3 des Vertrags über die Europäische Union enthaltenen Zielbestimmung, wonach bei der Errichtung eines Binnenmarkts ua auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums sowie eines hohen Maßes an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität auf die nachhaltige Entwicklung Europas hingewirkt werden soll.