Am 29. 4. 2020 hat die FMA - nach gleich zweimaliger Begutachtung und Einholung der erforderlichen Zustimmung durch den BMF - eine Novelle zur Versicherungsunternehmen-Höchstzinssatzverordnung (VU-HZV) erlassen.1 Die VO basiert auf § 139 Abs 1 iVm Abs 2 Z 2 und 3 VAG 2016. Letzteren zufolge kann die FMA mit Zustimmung des BMF durch eine VO Anordnungen treffen, die Vorschriften über die Ermittlung und Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und die Festlegung des Höchstzinssatzes für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung enthalten.