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Amtswegiger Ausspruch der Restschuldbefreiung

JudikaturOGHBearbeiter: Florian LinderZFR 2020/113ZFR 2020, 264 Heft 5 v. 28.5.2020

IO: §§ 280, 213, 199

Leitsätze (der Redaktion)

Die Beendigung des Abschöpfungsverfahrens und die Restschuldbefreiung sind bei Eintreten der gesetzl Voraussetzungen von Amts wegen auszusprechen.

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