EuGVVO 2012: Art 1 Abs 1
Leitsatz (der Redaktion)
Nach dem Urteil des EuGH vom 15. 11. 2018, C-308/17 , Hellenische Republik/Kuhn, fallen Klagen, die sich gegen den Austausch von Anleihen gegen solche mit einem niedrigeren Wert richten, der auf einem durch den nationalen Gesetzgeber unter außergewöhnl Umständen erlassenen Gesetz beruht, mit dem die Anleihebedingungen einseitig und rückwirkend geändert wurden, indem eine Collectiv Action Clause (CAC) eingeführt wurde, die es der Mehrheit der Inhaber der betreffenden Anleihen ermöglichte, der Minderheit diesen Austausch aufzuzwingen, nicht unter den Begriff "Zivil- und Handelssachen" iSd Art 1 Abs 1 der VO Nr 1215/2012 (EuGVVO 2012).