ABGB: §§ 1293 ff, § 1304
Leitsätze (der Redaktion)
Der Anlageberater hat einen haftungsbegründenden Aufklärungsfehler zu vertreten, wenn er nicht auf eine Innenprovisionsvereinbarung hinweist.ABGB: §§ 1293 ff, § 1304
Leitsätze (der Redaktion)
Der Anlageberater hat einen haftungsbegründenden Aufklärungsfehler zu vertreten, wenn er nicht auf eine Innenprovisionsvereinbarung hinweist.