RL 2008/48/EG (Verbraucherkredit-RL): ErwGr 7, 9, 26, 28, 47, Art 8, Art 23
Tenor (des Gerichts)
Die Art 8 und 23 Verbraucherkredit-RL sind dahin auszulegen, dass sie einem innerstaatl Gericht vorschreiben, das Vorliegen eines Verstoßes gegen die in Art 8 der RL vorgesehene vorvertragl Verpflichtung des Kreditgebers zur Bewertung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers von Amts wegen zu prüfen und die im nationalen Recht festgelegten Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung anzuordnen, sofern die Sanktionen den Anforderungen von Art 23 genügen. Ferner sind die Art 8 und 23 Verbraucherkredit-RL dahin auszulegen, dass sie einer innerstaatl Regelung entgegenstehen, wonach ein Verstoß des Kreditgebers gegen seine vorvertragl Verpflichtung zur Bewertung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers nur dann zur Nichtigkeit des Kreditvertrags, verbunden mit der Verpflichtung des Verbrauchers, in einem ihm zumutbaren Zeitraum dem Kreditgeber den Kapitalbetrag zurückzuzahlen, führt, wenn dieser Verbraucher die Nichtigkeit geltend macht, was innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist zu erfolgen hat.