Im Dezember 2019 wurde die Reform des Europäischen Systems der Finanzaufsicht abgeschlossen. Damit geht keine Neuordnung der institutionellen Struktur der Finanzaufsicht in der EU einher. Bestehende Kompetenzen der ESA werden präzisiert und erweitert. Zudem wird die interne Governance der ESA und des ESRB geändert. Damit werden aber nicht alle Strukturprobleme der Finanzaufsicht in der EU behoben.