VersVG: § 38 Abs 2 und Abs 3
Leitsätze (der Redaktion)
Der Versicherer ist gem § 38 Abs 2 VersVG leistungsfrei, wenn 14 Tage nach der Aufforderung zur Prämienzahlung die erste Prämie zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls noch nicht gezahlt ist, es sei denn, der Versicherungsnehmer kann beweisen, dass ihn an der nicht rechtzeitigen Zahlung kein Verschulden trifft. Als weitere Voraussetzung für die Leistungsfreiheit des Versicherers normiert § 38 Abs 3 VersVG, dass die Aufforderung zur Prämienzahlung einen entsprechenden Hinweis auf diese Rechtsfolge enthalten muss.