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Ablebensversicherung: Dynamische Erhöhung der Beiträge und Leistungen (Vertragsauslegung)

JudikaturOGHBearbeiter: Marco ScharmerZFR 2020/38ZFR 2020, 92 Heft 2 v. 27.2.2020

ABGB: §§ 914 f

Leitsatz (der Redaktion)

Der Ablebensversicherungsvertrag enthielt ua die folgende Klausel: "Vereinbarungsgemäß wird festgehalten, dass die Leistungen aus diesem Lebensversicherungsvertrag zum Jahresstichtag jährl durch Erhöhung der Prämie im Verhältnis der Steigerung des zuletzt verlautbarten Index der Verbraucherpreise (Basis 1986 = 100) des österr statistischen Zentralamts - mindestens aber um 4 % - bei gleichzeitiger Erhöhung der Versicherungssumme in entsprechendem Ausmaß den gestiegenen Verbraucherpreisen angeglichen werden. Diese Vereinbarung endet spätestens mit Erreichung des 75. Lebensjahres."

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