Der moderne Zahlungsverkehr befindet sich im Umbruch. Die monetäre Digitalisierung in Form von virtuellen Währungen wie Bitcoin ergänzt herkömmliche Strukturen des Bezahlens. Verstärkt wird dieser Trend durch die laufende Erweiterung von Bezahlfunktionen auf Smartphones, die auch eine Wallet-Funktion für Bitcoin enthalten können.1 Doch wie sind diese Trends rechtlich einzuordnen? Handelt es sich um gewohnheitsrechtlich anerkanntes Geld oder wenigstens um derart geschaffene Zahlungsmittel? Der Geldbegriff wird an keiner Stelle des ABGB gesetzlich definiert, weder bei der Erfüllung einer Geldschuld im § 907a ABGB noch an anderer Stelle. Dieser Beitrag setzt sich zunächst mit dem (rechtlichen) Geldbegriff auseinander, um anschließend zu erörtern, mit welchen Instrumenten die bestehende österr Rechtsordnung der Digitalisierung des Zahlungsverkehrs begegnen kann und wie Bit-coins nach Meinung der Verfasser einzuordnen sind.