Einige der in den letzten Jahren im EWR vertriebenen Finanzprodukte stellten sich als von vornherein ungeeignet für Kleinanleger dar; sie entpuppten sich als nicht zu unterschätzende Gefahr für die Finanzmarktstabilität. Seit 2018 ermöglicht das EWR-Wertpapieraufsichtsrecht den Aufsichtsbehörden, ein zusätzliches "Sicherheitsnetz" im Interesse der Anleger zu spinnen, um schädliche Produkte vom Markt zu entfernen - ein System, das als "Produktintervention" bekannt ist. Im folgenden Manuskript wird das EWR-Produktinterventionsregime nach MiFIR1 näher analysiert und diskutiert.2