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Produktintervention durch die FMA - terra incognita

BeiträgeNicolas RaschauerZFR 2020/28ZFR 2020, 56 Heft 2 v. 27.2.2020

Einige der in den letzten Jahren im EWR vertriebenen Finanzprodukte stellten sich als von vornherein ungeeignet für Kleinanleger dar; sie entpuppten sich als nicht zu unterschätzende Gefahr für die Finanzmarktstabilität. Seit 2018 ermöglicht das EWR-Wertpapieraufsichtsrecht den Aufsichtsbehörden, ein zusätzliches "Sicherheitsnetz" im Interesse der Anleger zu spinnen, um schädliche Produkte vom Markt zu entfernen - ein System, das als "Produktintervention" bekannt ist. Im folgenden Manuskript wird das EWR-Produktinterventionsregime nach MiFIR11VO (EU) Nr 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. 5. 2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der VO (EU) Nr 648/2012 , ABl (EU) 2014 L 173, 84. In Geltung stehend seit 3. 1. 2018 (Art 55 UAbs 2 MiFIR). näher analysiert und diskutiert.22Das Manuskript basiert auf einem Vortrag, den der Verfasser am 16. 1. 2020 in Wien gehalten hat. Stand der berücksichtigten Rechtslage: 9. 1. 2020. Meinen Mitarbeitern Mag. Marco Dworschak, Mag. Bianca Lins LL.M., Dr. Bernhard Burtscher und Mag. Magdalena Friedrich BA, danke ich für ihre Unterstützung bei der Ausarbeitung des Manuskripts.

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