Wenn man die Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts sowie des BVwG der vergangenen ein bis zwei Jahre analysiert und ein dominierendes Thema darin ausmachen möchte, wird man durchaus eine signifikante Häufung bestimmter Rechtsfragen feststellen: In einem großen Anteil der Judikate waren die Instanzen damit befasst, Probleme an der Schnittstelle zwischen der persönlichen verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit von (natürlichen) Zurechnungspersonen einerseits und der Strafbarkeit von Verbänden (juristischen Personen) andererseits auszuloten. Die in diesem Heft abgedruckten insg sechs Entscheidungen1 bilden die Spitze des Eisbergs dieser Tendenz.