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Für ein allgemeines Verbandsverwaltungsstrafrecht!

EditorialBearbeiter: Olaf Riss/Martin Winner/Rainer WolfbauerZFR 2020/27ZFR 2020, 53 Heft 2 v. 27.2.2020

Wenn man die Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts sowie des BVwG der vergangenen ein bis zwei Jahre analysiert und ein dominierendes Thema darin ausmachen möchte, wird man durchaus eine signifikante Häufung bestimmter Rechtsfragen feststellen: In einem großen Anteil der Judikate waren die Instanzen damit befasst, Probleme an der Schnittstelle zwischen der persönlichen verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit von (natürlichen) Zurechnungspersonen einerseits und der Strafbarkeit von Verbänden (juristischen Personen) andererseits auszuloten. Die in diesem Heft abgedruckten insg sechs Entscheidungen11VwGH 13. 12. 2019, Ro 2019/02/0011; 13. 12. 2019, Ra 2019/02/0147; 13. 12. 2019, Ra 2019/02/0184 und 16. 12. 2019, Ra 2019/02/0186. S ZFR 2020/32 bis 35, 81 ff (in diesem Heft). Weiters BVwG 12. 8. 2019, W210 2138108-1/50E sowie 4. 9. 2019, W158 2197393-1/15E. S ZFR 2020/44 und 45, 103 ff (in diesem Heft). bilden die Spitze des Eisbergs dieser Tendenz.

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