IO: § 48 Abs 2, § 81 Abs 3
Leitsätze (der Redaktion)
Zur Geltendmachung eines Einzelschadens gegen die ehemalige Insolvenzverwalterin ist nur die Geschädigte aktiv legitimiert.IO: § 48 Abs 2, § 81 Abs 3
Leitsätze (der Redaktion)
Zur Geltendmachung eines Einzelschadens gegen die ehemalige Insolvenzverwalterin ist nur die Geschädigte aktiv legitimiert.