Vor dem Hintergrund der "zweiten Welle" der anhaltenden COVID-19-Krise hat die EBA am 2. 12. 2020 erneut den zeitlichen Anwendungsbereich der "Leitlinien zu gesetzlichen Moratorien und Moratorien ohne Gesetzesform für Darlehenszahlungen vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise" erweitert. Deren Geltung war
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