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ESMA-Leitlinien zu Schwellenwerten für die Vollständigkeit und Kohärenz der Daten von Verbriefungsregistern

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2020/275ZFR 2020, 641 Heft 12 v. 21.12.2020

Am 11. 11. 2021 hat die ESMA die übersetzten Leitlinien "zu Schwellenwerten für die Vollständigkeit und Kohärenz der Daten von Verbriefungsregistern" publiziert.11ESMA33-128-1217 DE vom 11. 11. 2021. Diese gelten in Bezug auf die Verpflichtung von Verbriefungsregistern, zu verifizieren, ob die Verwendung von "No-data"-Optionen in einer Datenübermittlung nicht verhindert, dass die Übermittlung gem Art 4 Abs 2 lit d DelVO zu operativen Standards von Verbriefungsregistern22DelVO (EU) 2020/1229 der Kom vom 29. 11. 2019 zur Ergänzung der VerbriefungsVO (VO [EU] 2017/2402) des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die operativen Standards von Verbriefungsregistern für die Sammlung, die Aggregierung und den Vergleich von Daten, den Zugang zu Daten sowie die Überprüfung der Vollständigkeit und der Konsistenz von Daten. hinreichend repräsentativ für die zugrunde liegenden Risikopositionen ist. Die Leitlinien sollen eine gemeinsame, einheitliche und kohärente Anwendung der VerbriefungsVO sicherstellen und erfüllen diese Zielsetzung, indem Schwellenwerte beschrieben werden, ab denen durch die Verwendung von "No-Data"-Optionen die Datenübermittlung nicht mehr "hinreichend repräsentativ für die zugrunde liegenden Risikopositionen" iSd Art 4 Abs 2 lit d DelVO zu operativen Standards von Verbriefungsregistern ist.

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