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Ausschluss des Differenzeinwandes: Keine analoge Anwendbarkeit außerhalb von Banken und Wertpapierfirmen

JudikaturOGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2020/270ZFR 2020, 631 Heft 12 v. 21.12.2020

ABGB: § 1271

BWG: § 1 Abs 5

BörseG 2018: § 51

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