IO: § 28 Z 2 und 3, § 30 Abs 1 Z 3, § 31 Abs 1 Z 2, § 41
Leitsätze (der Redaktion)
Massive Insolvenzindikatoren verpflichten Gläubiger zu eingehenden Nachforschungen beim Schuldner, deren Unterbleiben ihnen nach dem Anfechtungsrecht zur Last fällt.IO: § 28 Z 2 und 3, § 30 Abs 1 Z 3, § 31 Abs 1 Z 2, § 41
Leitsätze (der Redaktion)
Massive Insolvenzindikatoren verpflichten Gläubiger zu eingehenden Nachforschungen beim Schuldner, deren Unterbleiben ihnen nach dem Anfechtungsrecht zur Last fällt.