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Massive Insolvenzindikatoren verpflichten zu Nachforschungen, wobei auch deren (Un-)Richtigkeit beurteilt werden muss

JudikaturOGHBearbeiter: Clemens Völkl/Martin TrenkerZFR 2020/269ZFR 2020, 629 Heft 12 v. 21.12.2020

IO: § 28 Z 2 und 3, § 30 Abs 1 Z 3, § 31 Abs 1 Z 2, § 41

Leitsätze (der Redaktion)

Massive Insolvenzindikatoren verpflichten Gläubiger zu eingehenden Nachforschungen beim Schuldner, deren Unterbleiben ihnen nach dem Anfechtungsrecht zur Last fällt.

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