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Verwaltungsstrafen gegen juristische Personen im Finanzmarktrecht

BeiträgeBernd FletzbergerZFR 2020/261ZFR 2020, 597 Heft 12 v. 21.12.2020

1. Einleitung

Das Sanktionsregime im Finanzmarktrecht wurde in den letzten zehn Jahren drastisch ausgebaut und erhöht.11S Kalss, Die Übernahme von Geldstrafen durch die Gesellschaft im Lichte neuer verwaltungsstrafrechtlicher Regelungen gegenüber Gesellschaften, in Lewisch, Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit: Jahrbuch 2015, 73 ff. Dies war eine der maßgeblichen Lehren der europäischen Politik aus der Finanzkrise 2008/2009.22 Karpf, Der de Larosière-Bericht - Die Zukunft der Finanzmarktüberwachung in der EU, ZFR 2009, 72 ff. Hohe und europaweit möglichst einheitliche Strafdrohungen sollen Aufsichtsarbitrage verhindern und mithelfen, ein höheres Maß an Compliance, sprich Einhaltung der einschlägigen Regelungen, sicherzustellen.33S etwa Lembeck, Vorschläge der Europäischen Kommission zur Stärkung der Regulierung im Bankensektor, ZFR 2011, 287 ff. Weiters verlangen unionsrechtliche Vorgaben im Bank- und Kapitalmarktrecht von den Mitgliedstaaten, vorrangig die beaufsichtigten Unternehmen selbst zu sanktionieren, und nicht deren Organe bzw Mitarbeiter.

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