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Trügerische Ruhe im Verwaltungsstrafrecht

EditorialBearbeiter: Rainer Wolfbauer/Bernd FletzbergerZFR 2020/260ZFR 2020, 593 Heft 12 v. 21.12.2020

In der nun schon einige Jahre andauernden Diskussion11S erstmals N. Raschauer, Optionen einer Verwaltungsstrafrechtsreform, ZFR 2017, 264 ff, sowie zuletzt in dieser Zeitschrift Riss/Winner/Wolfbauer, Für ein allgemeines Verbandsverwaltungsstrafrecht! ZFR 2020/27, 53. über den finanzmarktrechtlichen Sonderweg auf dem Gebiet des Verwaltungsstrafrechts, der auch Verbände in den Fokus der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit rückt, ist zuletzt auffällige Stille zu beobachten:22S zum Stand der Rsp in diesem Heft ausf Fletzberger, Verwaltungsstrafen gegen juristische Personen im Finanzmarktrecht, ZFR 2020/261, 597. In jüngster Vergangenheit konnte die ZFR weder über glamouröse Causen berichten, in denen Finanzdienstleister mit Strafen in siebenstelliger Höhe sanktioniert worden wären, noch über Rechtssachen von grundlegender verwaltungsstrafrechtlicher Bedeutung, die die Beschwerde- oder Revisionsinstanz beschäftigt hätten. Ist somit Ruhe auf hoher See eingekehrt und die letzte Unklarheit beseitigt?

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