In der nun schon einige Jahre andauernden Diskussion1 über den finanzmarktrechtlichen Sonderweg auf dem Gebiet des Verwaltungsstrafrechts, der auch Verbände in den Fokus der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit rückt, ist zuletzt auffällige Stille zu beobachten:2 In jüngster Vergangenheit konnte die ZFR weder über glamouröse Causen berichten, in denen Finanzdienstleister mit Strafen in siebenstelliger Höhe sanktioniert worden wären, noch über Rechtssachen von grundlegender verwaltungsstrafrechtlicher Bedeutung, die die Beschwerde- oder Revisionsinstanz beschäftigt hätten. Ist somit Ruhe auf hoher See eingekehrt und die letzte Unklarheit beseitigt?