Verbraucherkredit-RL (RL 2008/48/EG ) (Verbraucherkredit-RL): ErwGr 7, 9, 24, 26, 27 und 44, Art 5 Abs 6, Art 8 Abs 1
Tenor des EuGH
Art 5 Abs 6 Verbraucherkredit-RL des Rates ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht entgegensteht, die den Kreditgebern oder den Kreditvermittlern vorschreibt, für Kreditverträge, die sie gewöhnlich anbieten, die Kreditart und den Kreditbetrag zu suchen, die der Finanzlage des Verbrauchers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem Zweck des Kredits am besten entsprechen.