Im Rahmen des Aktionsplans zur Errichtung der Kapitalmarktunion hat die Kom am 29. 6. 2017 einen Vorschlag über ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP)2 vorgelegt. Durch die Initiative soll das Angebot an Altersvorsorgeprodukten in den Mitgliedstaaten (MS) erweitert, der Wettbewerb am europäischen Markt gestärkt und dem Schutz der Sparer durch Informations- und Vertriebsvorschriften Rechnung getragen werden.3 Der Rat hat die VO am 14. 6. 2019 in der vom Europäischen Parlament am 4. 4. 2019 beschlossenen Fassung angenommen.4 Die finale PEPP-VO5 wurde am 25. 7. 2019 im ABl veröffentlicht.