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Das Paneuropäische Private Pensionsprodukt (PEPP) - ein Meilenstein für die Zukunft der privaten Altersvorsorge?

BeiträgeBianca Alina Schranz11Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Ansicht der Autorin wieder.ZFR 2019/199ZFR 2019, 457 Heft 9 v. 26.9.2019

Im Rahmen des Aktionsplans zur Errichtung der Kapitalmarktunion hat die Kom am 29. 6. 2017 einen Vorschlag über ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP)22Vorschlag für eine VO des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. 6. 2017 über ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP), COM/2017/0343 final (PEPP-VO-Entwurf). vorgelegt. Durch die Initiative soll das Angebot an Altersvorsorgeprodukten in den Mitgliedstaaten (MS) erweitert, der Wettbewerb am europäischen Markt gestärkt und dem Schutz der Sparer durch Informations- und Vertriebsvorschriften Rechnung getragen werden.33 Kom, Aktionsplan zur Errichtung einer Kapitalmarktunion, COM(2015) 468 final. Der Rat hat die VO am 14. 6. 2019 in der vom Europäischen Parlament am 4. 4. 2019 beschlossenen Fassung angenommen.44 EP Legislative Observatory, Procedure file on Pan-european personal Pension Product (PEPP), https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?lang=&reference=2017/0143(COD)#tab-0 , 2017/0143(COD), 30. 7. 2019. Die finale PEPP-VO55VO (EU) 2019/1238 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 6. 2019 über ein Paneuropäisches Pensionsprodukt (PEPP), ABl L 198. wurde am 25. 7. 2019 im ABl veröffentlicht.

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