Vor zwei Jahren waren die Begriffe Kryptowährung und virtuelle Währung in aller Munde. Heute spricht man von digitalen Assets und möchte damit zum Ausdruck bringen, dass es sich dabei nicht um Währungen handelt und man die Technologie nicht nur als Tauschmittel einsetzen kann. Mit RL 2018/843/EU zur Änderung der 4. GW-RL hat der europäische Gesetzgeber erstmals eine Legaldefinition für den Begriff der virtuellen Währung geschaffen, die sich bei näherer Betrachtung als durchaus aufschlussreich erweist. Auch in Österreich ist die Legaldefinition nun im innerstaatlichen Recht verankert. Dieser Beitrag beleuchtet die Facetten der Legaldefinition und zeigt, dass sich durchaus neue Erkenntnisse für den Rechtsanwender daraus gewinnen lassen.