Ende Mai 2019 hat die FMA eine positive Compliance-Erklärung gem Art 16 Abs 3 EBA-VO zu den Leitlinien der EBA vom 31. 10. 2018 über das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen1 abgegeben. Die Leitlinien legen solide Risikomanagementpraktiken für Kreditinstitute für das Management von notleidenden Risikopositionen (NPEs), gestundeten Risikopositionen (FBEs) und Rettungserwerben fest. Sie enthalten zudem Hinweise für die zuständigen Behörden zur Beurteilung von Risikomanagementpraktiken, -strategien, -prozessen und -verfahren von Kreditinstituten für das Management von notleidenden Risikopositionen und gestundeten Risikopositionen im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP). Unionsrechtliche Grundlage ist in erster Linie Art 74 CRD IV, wonach Institute über solide Regelungen für die Unternehmensführung und -kontrolle verfügen müssen, wozu eine klare Organisationsstruktur mit genau festgelegten, transparenten und konsistenten Zuständigkeiten, wirksame Verfahren zur Ermittlung, Steuerung, Überwachung und Meldung der tatsächli-