Am 3. 6. 2019 hat die FMA nach ausführlichem Konsultationsprozess ein neues Rundschreiben "Meldepflichten zur Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung"1 veröffentlicht. Das Rundschreiben richtet sich an praktisch alle Finanzinstitutionen, die in den Anwendungsbereich der Sorgfalts- und Meldepflichten gem FM-GwG sowie der ergänzenden Bestimmungen gem WiEReG fallen, somit insb an Kredit- und Finanzinstitute, Versicherungsunternehmen und Zahlungs- sowie Wertpapierdienstleister, jedoch auch etwa an die Post hinsichtlich ihres Zahlungsverkehrs.