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Rundschreiben der FMA zu den Geldwäsche-Meldepflichten

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2019/144ZFR 2019, 332 Heft 6 v. 27.6.2019

Am 3. 6. 2019 hat die FMA nach ausführlichem Konsultationsprozess ein neues Rundschreiben "Meldepflichten zur Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung"11Dokumentennummer 02/2019 vom 3. 6. 2019. veröffentlicht. Das Rundschreiben richtet sich an praktisch alle Finanzinstitutionen, die in den Anwendungsbereich der Sorgfalts- und Meldepflichten gem FM-GwG sowie der ergänzenden Bestimmungen gem WiEReG fallen, somit insb an Kredit- und Finanzinstitute, Versicherungsunternehmen und Zahlungs- sowie Wertpapierdienstleister, jedoch auch etwa an die Post hinsichtlich ihres Zahlungsverkehrs.

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