KSchG: §§ 25c, 25d
Leitsätze (der Redaktion)
Die Auffassung des BerufungsG, wonach die kl Bank auf die ihr vom Hauptschuldner vorgelegten (objektiv unrichtigen) Unterlagen zur wirtschaftl Lage seines Einzelunternehmens vertrauen durfte, also seine wahre finanzielle Situation nicht erkennen konnte, stellt keine vom OGH aufzugreifende Fehlbeurteilung dar.