Mit BGBl I 2019/352 hat die FMA die auf § 19 Abs 10 FMABG basierende FMA-Gebührenverordnung (FMA-GebV) angepasst. Die VO berücksichtigt einige jüngst im unionsrechtlichen sowie innerstaatlichen Materienrecht durchgeführte legislative Maßnahmen:
Mit BGBl I 2019/352 hat die FMA die auf § 19 Abs 10 FMABG basierende FMA-Gebührenverordnung (FMA-GebV) angepasst. Die VO berücksichtigt einige jüngst im unionsrechtlichen sowie innerstaatlichen Materienrecht durchgeführte legislative Maßnahmen: