ABGB: §§ 1295 ff, § 1323
Leitsatz (der Redaktion)
Der OGH hat bereits ausgesprochen, dass eine Änderung der Währungspolitik der Schweizer Nationalbank nicht vorhersehbar gewesen sei, weshalb eine Aufklärungspflicht der Banken über diese Möglichkeit zu verneinen sei. Damit wurde zur Beratung bei einer Stop-Loss-Order wohl auch implizit eine besondere Pflicht zur Aufklärung über das "Stützungsrisiko" abgelehnt. Dieses generelle Risiko ist im vorliegenden Kontext aber für eine fragl Beratungspflicht der Bekl nicht allein entscheidend.