VersVG: § 158c Abs 1
Leitsätze (der Redaktion)
Der Versicherungsnehmer kann bei Leistungsfreiheit keine Leistung an den Geschädigten fordern und auch nicht die Feststellung der Leistungspflicht im Verhältnis zum Geschädigten begehren.VersVG: § 158c Abs 1
Leitsätze (der Redaktion)
Der Versicherungsnehmer kann bei Leistungsfreiheit keine Leistung an den Geschädigten fordern und auch nicht die Feststellung der Leistungspflicht im Verhältnis zum Geschädigten begehren.