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Internationale Zuständigkeit bei deliktischem Schadenersatzanspruch

JudikaturOGHBearbeiterin: Anita Gassner/Thomas KlickaZFR 2019/249ZFR 2019, 576 Heft 11 v. 29.11.2019

LGVÜ 2007: Art 5 Nr 3

Leitsatz (der Redaktion)

Die Gerichte am Wohnsitz des Anlegers sind für auf deliktische Ansprüche gestützte Klagen dann zuständig, wenn die anlage- und schadenstypisch beteiligten Konten bei Banken in Ö gehalten wurden und darüber hinaus auch die sonst vorliegenden Umstände (insb zB Erwerb in Ö; Eingehen der Verpflichtung aufgrund von notifizierten Prospektangaben in Ö) zur Zuweisung an österr Gerichte anstelle der Gerichte am Wohnsitz des Bekl beitragen.

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