LGVÜ 2007: Art 5 Nr 3
Leitsatz (der Redaktion)
Die Gerichte am Wohnsitz des Anlegers sind für auf deliktische Ansprüche gestützte Klagen dann zuständig, wenn die anlage- und schadenstypisch beteiligten Konten bei Banken in Ö gehalten wurden und darüber hinaus auch die sonst vorliegenden Umstände (insb zB Erwerb in Ö; Eingehen der Verpflichtung aufgrund von notifizierten Prospektangaben in Ö) zur Zuweisung an österr Gerichte anstelle der Gerichte am Wohnsitz des Bekl beitragen.