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Haftrücklassgarantie: Abruf nur zum Sicherungszweck

JudikaturOGHBearbeiter: Clemens VölklZFR 2019/248ZFR 2019, 573 Heft 11 v. 29.11.2019

ABGB: §§ 880a, 1295 Abs 2, § 1431

Leitsätze (der Redaktion)

Zum Wesen der Bankgarantie gehört der Ausschluss von Einwendungen aus dem Grundgeschäft. Sie ist ein nicht akzessorisches Sicherungsgeschäft.

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