ABGB: §§ 1293 ff
Leitsatz (der Redaktion)
Frustrierte Leasingraten sind keine typische Folge eines schadhaften Fahrzeugs, die im Allgemeinen dessen Eigentümer trifft. Sie sind auch nicht vom Schädiger verursacht und auch ohne die Beschädigung oder Mangelhaftigkeit vom Leasingnehmer zu begleichen.