RL 2008/48/EG (Verbraucherkredit-RL): ErwGr 7, 9, 39, Art 3 lit a und g, Art 16, Art 22
Tenor des EuGH
Art 16 Abs 1 der Verbraucherkredit-RL ist dahin auszulegen, dass das Recht des Verbrauchers auf die Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits bei vorzeitiger Kreditrückzahlung sämtl dem Verbraucher auferlegten Kosten umfasst.